Der Kunde kann die Fenstermontage bestellen.
Montage / Vertragsschluss
1. Bei Beauftragung unseres Montageservices übernehmen wir je nach Auftrag den Ausbau der vorhandenen Fenster und Türen und / oder den Einbau der bei uns bestellter Elemente in ein hierfür vorbereitetes Bauwerk einschließlich der Abdichtung. Voraussetzung für den Einbau ist, dass Tür- und Fensteröffnungen des Bauwerkes entsprechend montagebereit vorbereitet, das bedeutet insbesondere Sie bei der Bestellung der Elemente entsprechend der Größe der vorhandenen Öffnung die richtigen Maße der Fenster angegeben haben. Sofern Sie fehlerhaft messen und dadurch ein Einbau der Elemente ohne Stemm- oder Maurerarbeiten nicht möglich ist, können wir die Fenster nicht einbauen.
Die Öffnung im Bauwerk muss für den Einbau sauber, trocken und gleichmäßig sein. Hierfür hat der Kunde zu sorgen.
2. Maurer-, Stemm- oder ähnliche Arbeiten übernehmen wir nicht.
3. Die einzubauenden Elemente müssen sich zum Montagezeitpunkt in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Sind nach der Lieferung an den Kunden Beschädigungen an den Elementen aufgetreten behalten wir uns vor, die Elemente nicht zu montieren.
4. Der Vertrag über den Montageservice kommt durch unsere Bestätigungs e-mail zustande, welche auf die Bestellung des Kunden folgt.
Zeit der Montage
1. Montagearbeiten finden ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Selbstverständlich versuchen wir Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen, die Festlegung der genauen Zeiten der Montage erfolgt jedoch ausschließlich durch uns und ist für den Kunden bindend.
2. Die Montagearbeiten beginnen spätestens nach 14 Tagen ab der vollständigen Lieferung der bei uns bestellten Elemente.
Preise
1. Die Preise für die Montage werden einzeln betrachtet.
2. Montage Angebot wird per E-Mail gesendet werden.
3. Die Zahlung für die Montage erfolgt durch den Kunden am Montagetag.
4. Die Nichtzahlung der Montage führt zur Aussetzung der Fenstergarantie bis zur Zahlung.
Abnahme
Die Abnahme der durch uns erbrachten Werkleistung erfolgt durch ein vom Besteller zu unterzeichnendes Abnahmeprotokolls.
Alle Kommentare sollten im Abnahmeprotokoll festgehalten werden.