Die Garantie für Produkte, die in unserem Shop gekauft werden, wird durch das Garantiefenster des Herstellers abgedeckt
GARANTIEBEDINGUNGEN:
Die Gewährleistung wird gültig sein, unter der Bedingung der Anmeldung Ihres Kaufs innerhalb von 30 Tagen auf der Internetseite des Produzenten www.
budvarcentrum.eu.
Die Garantie ist in dem Land gültig , wo der Sitz des Kunden, der das Produkt vom Hersteller kauft, ist. Die Garantie wird gemäß dem polnischen Recht
gewährleistet. Jeder Art Rechtsstreit wird durch das polnische Gericht entschieden.

I. Hersteller, ist verpflichtet zur Beseitigung der werkseitigen und in diesem Dokument genannten Mängel an der verkauften Ware, soweit diese Mängel in den nachstehend bezeichneten Fristen, gerechnet ab Datum der Ausstellung der Rechnung, offenbart werden:
1) 10 Jahre – und die Stabilität der Fensterkonstruktion, Beständigkeit der Farbe und Funktion der Beschläge betreffen,
2) 2 Jahre – und die Stabilität der Türkonstruktion, Beständigkeit der Farbe und Funktion der Beschläge betreffen,
3) 2 Jahre –und die mit Deckfarben oder mit durchsichtigen Farben behandelten Oberflächen betreffen,
4) 1 Jahr – und Klinken, Griffe, Selbstschließer, Schließzylinder, Schlösser betreffen

II. Die Haftung aus dieser Garantie gilt auf dem Gebiet der EU-Länder und nur für die Mängel, derenUrsachen in der verkauften Ware selbst liegen d.h. die nach
der Herausgabe der Ware an den Abnehmer entstandenen Schäden sind ausgeschlossen:
1) anderes Unternehmen als der Garantiegeber entstanden sind, sowie Schäden als Folge einer inkorrekten oder instabilen Gebäudekonstruktion,
2) Schäden, die durch chemische Mittel und Schutzklebebänder entstanden sind,
3) Folgen des Durchfrierens, der Schwitzwasserbildung und ähnlicher Erscheinungen, die durch falsche klimatische Bedingungen im Innenraum oder durch
einenicht funktionstüchtige Lüftung entstanden sind
4) Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung oder einer mangelnden bzw. unzureichendenWartung,
5) Mängel, die durch eine nicht ordnungsgemäße Nutzung der Waren entstanden sind, darunter:
– durch Ausführung von Nassarbeiten (Estriche, Wandputz usw.) nach der Montage von Fenstern und Türen aus Holz
– Nutzung der Produkte aus Holz bei einer Luftfeuchtigkeit im Innenraum unter 40% oder über 70 %.

III. Als Mangel gelten nicht:
1) Eigenschaften des Produkts, die dem Käufer bei dem Verkaufvetrag (ohne physiche Mangel) bekannt gemacht wurden
2) Schäden, die nach der Montage der Ware unsichtbar sind oder den Wert der genutzten Waren nicht beeinträchtigen,
3) Interferenz auf dem Glas oder ähnliche optische Erscheinungen, die für Glasscheiben typisch sind
4) Farbtondifferenzen der Lackschicht durch natürliche Holzfarbe, Holzbild oder Maserung, sichtbare Holzstruktur durch natürliches Bild der Jahresringe,
natürliche Farbtondifferenzen bei transparenten Oberflächen durch Einwirkung von Sonnenstrahlen, sichtbare Verbindungsbereiche bei
Mikroverbindungen sowie Merkmale durch Einsatz von Nadelholz wie z.B. Harzaustritte,
5) Differenzen der Maserung von Holz oder dessen Imitationen, der Farbtöne, der technologischen Änderungen – ohne Beeinträchtigung der Qualität der
Produkte bei Produkten, die aus verschiedenen Produktionschargen stammen.

IV. Die Einstellung der umlaufenden Beschläge gehört nicht zu den Pflichten des Garantiegebers.

V. Reklamationen der mechanischen Beschädigungen, die nach der Montage der Fenster oder Türen gemeldet wurden, werden nicht anerkannt

VI. Der Mangel wird nicht beseitigt, wenn:
1) er tatsächlich nicht vorkommt,
2) er innerhalb von 14 Tagen ab Datum dessen Feststellung oder ab Datum, in dem er im gewöhnlichen Lauf der üblichen Tätigkeiten festgestellt werden
konnte, nicht angezeigt wurde,
3) die Ware als nicht vollwertig verkauft wurde,
4) der Käufer, der kein Verbraucher ist, die Zahlung des Preises für die garantiepflichtige Ware oder Dienstleistung nicht geleistet hat.

VII. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Wahl des Garantiegebers: entweder durch Reparatur oder durch Umtausch der Ware oder deren Teile Gegen
mangelfreie Ware oder Teile – innerhalb einer möglichst kurzen Frist von maximal 30 Tagen ab Erhalt der Mangelanzeige, vorausgesetzt dass der
Garantieberechtigte dem Garantiegeber die Vornahme der erforderlichen Tätigkeiten ermöglicht. Sollte die Erstellung eines Gutachtens erforderlich werden,
kann diese Frist verlängert werden.

VIII. Die Mangelanzeige mit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung im Rahmen der Garantie hat beim Händler bei gleichzeitiger Vorlage des Kaufbelegs
(Rechnung) und des Garantiebuches zu erfolgen.

IX. Mangelhafte Waren oder deren Teile, die gegen mangelfreie Waren oder deren Teile umgetauscht wurden, werden zum Eigentum des Garantiegebers.

X. Ausgeschlossen sind von der Garantie jene Waren,die gemäß der auf der Webseite www.budvarcentrum.eu veröffentlichten „Wartungsanleitung” des
Garantiegebers nicht gewartet wurden.

XI. Diese Garantie berechtigt den Berechtigten weder zum Umtausch der Ware noch zur Geltendmachung der entgangenen Vorteile

XII. Für die Anerkennung der Gültigkeit des Garantiebuches muss dieses korrekt ausgefüllt werden.

XIII. Alle Garantiereparaturen müssen ins Garantiebuch eingetragen werden.

XIV. Die Einträge ins Garantiebuch dürfen nur durch Vertreter des Garantiegebers erfolgen

XV. Sollten Mängel beseitigt werden, die von der Garantie ausgeschlossen sind, werden alle dabei anfallenden Kosten durch den Benutzer getragen.

XVI. Nach Ablauf von 12 Monaten und vor Ablauf von 14 Monaten ab Verkauf der Ware und anschließend jeweils nach Ablauf von weiteren 12 Monaten und
vor Ablauf von 14 Monaten nach diesem Datum ist die Ware periodisch zu warten– die Wartung erfolgt durch den Service des Garantiegebers auf
Aufforderung und auf Kosten des Benutzers. Die Durchführung der Wartung wird im Garantiebuch vermerkt

XVII. Durch die Nichtvornahme der in Ziffer XVI genannten Maßnahmen verliert der Benutzer seine Garantierechte

XVIII. Mit der Garantie für die verkaufte Ware werden Rechte des Käufers aus der Vertragswidrigkeit der Ware weder ausgeschlossen noch eingeschränkt noch vorübergehend aufgehoben.